Als spezieller Teilbereich des Verwaltungsrechts ist das Sozialrecht gekennzeichnet durch eine Über- und Unterordnung des Staates gegenüber Antragsteller, Leistungsempfänger oder Sozialversicherten. Der wichtigste Grundsatz im Sozialrecht ist das im Grundgesetz verankerte Sozialstaatsprinzip.
Das Sozialrecht ist insbesondere in den Büchern des Sozialgesetzbuches (SGB) geregelt. Doch auch Nebengebiete wie das Soziale Entschädigungssystem, das Bundeskindergeldgesetz oder das Elterngeld gehören zum Sozialrecht.
Häufig sind Streitigkeiten im Sozialrecht von einem absoluten Abhängigkeitsverhältnis geprägt. Um auch Ihre Interessen gegenüber Behörden zu vertreten ist absolutes Fachwissen erforderlich. Gerne stehe ich Ihnen mit meinen Kompetenzen zur Verfügung. Dabei umfasst meine Tätigkeit insbesondere folgende Teilgebiete des Sozialrechts:
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