Arbeitsrecht

Auf dem Gebiet des Individualarbeitsrechts vertrete ich ausschließlich die Interessen von Arbeitnehmer:innen.
Das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist häufig von einem Über- Unterordnungsverhältnis geprägt. 

Für Arbeitnehmer gibt es rund um das Arbeitsverhältnis eine Vielzahl von Fragen:


  • Kündigungen
  • Abfindungsansprüche
  • Abmahnungen
  • Überprüfung von Arbeitsverträgen
  • Aufhebungsverträge
  • Befristungen
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Optimierung von Arbeitsbedingungen
  • Arbeitnehmeransprüche wie z.B. Vergütungen, Urlaubsansprüche oder Zeugniserteilungen


Ich biete Ihnen in diesen Bereichen eine hochqualifizierte und intensive Mandatsbetreuung an. Im Arbeitsrecht ist kein Fall wie der andere. Zahlreiche Ratgeber im Internet können zwar erste rechtliche Informationen vermitteln, aber nur ein erfahrener Rechtsanwalt kann mit einer guten Verhandlungsführung auch außergerichtlich gute Ergebnisse erzielen. Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, vertrete ich Sie selbstverständlich auch vor der Arbeitsgerichtsbarkeit. 

Bei Kündigungen heißt es schnell sein! Die gerichtliche Überprüfung von Kündigungen muss binnen 3 Wochen ab Zugang eingeleitet werden.




 
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